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Stadt Rastatt öffnet Trauerhallen

Rastatt - Seit Freitag, den 22.05.2020 stehen die Trauerhallen des Stadt- und Waldfriedhofes wieder für Trauerfeiern zur Verfügung, jedoch nur unter Einhaltung festgelegter Teilnehmerzahlen.


Teilnehmerzahl bei Bestattungen im freien weiterhin beschränkt

Die Teilnehmeranzahl bei Erdbestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten unter freiem Himmel ist weiterhin auf höchstens 50 Teilnehmende beschränkt.



Deutlich weniger Sitzplätze in Trauerhallen

Jedoch stehen aufgrund der zu berücksichtigenden Mindestabstände deutlich weniger Sitzplätze

auf dem Stadt- und Waldfriedhof zur Verfügung. Die Bestuhlungen wurde so eingerichtet, dass zwischen den Stühlen ein Mindestabstand von 1,5 Metern gegeben ist. Das Betreten und das Verlassen der Trauerhalle sowie der Gang zur Grabstätte sind unter Beachtung des Mindestabstandes untereinander vorzunehmen. Folgende maximale Teilnehmerzahlen wurden für Trauerfeiern in Hallen durch die Stadt Rastatt festgelegt


  • Stadtfriedhof Rastatt 20 Personen

  • Waldfriedhof Rastatt 30 Personen

Für die Trauerhallen auf den Friedhöfen der Ortsteile Plittersdorf, Wintersdorf, Ottersdorf, Rauental und Niederbühl/Förch wird momentan ein separates Konzept erstellt. Ein Termin für die Wiedereröffnung der dortigen Hallen wurde bisher noch nicht festgelegt.


Zugang nur mit Berechtigungskarten

Der Einlass in die Trauerhalle erfolgt nur mit einer Zugangsberechtigungskarten, die vorab durch die Stadt ausgehändigt werden. Die Angehörigen haben spätestens am Tag der Bestattung festzulegen wer an der Trauerfeier in der Halle teilnehmen darf, diesen sind dann eine Zugangsberechtigungskarte zu übergeben. Der Einlass erfolgt eine halbe Stunde vor der Trauerfeier. Personen ohne Mundschutz dürfen die Trauerhallen nicht betreten.


Für Hygiene gesorgt

An allen Eingängen steht Händedesinfektionsmittel bereit und die Trauerhallen werden nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert.


Termineinschränkungen unausweichlich

Aufgrund der erforderlichen Hygienemaßnahmen sind die Hallen nicht uneingeschränkt nutzbar und Termineinschränkungen unausweichlich, denn die Reinigungsarbeiten nehmen einige Zeit in Anspruch und können erst beginnen, wenn der Bestatter die Halle vollständig geräumt hat. Zu folgenden Zeiten sind die Hallen buchbar


Montag bis Donnerstag 11:00 Uhr und 14:00 Uhr

Freitag 10:00 Uhr und 13:00 Uhr


Landesverordnung vom 04.05.2020 bleibt in Kraft

In unserem Blogeintrag vom 04.05.2020 berichteten wir bereits über die Einschränkungen bei Bestattungen durch die Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2.


Wir lassen Sie nicht alleine

Als Ihr Bestatter in Rastatt informieren und beraten wir Sie gerne persönlich, wenn es um derzeitige Möglichkeiten für die Ausrichtung von Bestattungen und Trauerfeiern geht. Nehmen Sie dazu bitte telefonisch unter 07222 151158 oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.



Das Infektionsschutzkonzept der Stadt Rastatt finden Sie hier:


Infektionsschutzkonzept_fuer_den_Stadt-u
Download • 367KB



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