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Die Feuerbestattung  

Voraussetzung für verschiedene Formen der Beisetzung

Für eine Feuerbestattung wird der Sarg in ein Krematorium überführt. Dort findet die Einäscherung statt. Die verbliebene Asche wird dem Bestatter zur Beisetzung übergeben.

Geschichte der Feuerbestattung

Auch die Feuerbestattung hat in verschiedenen Kulturkreisen der Menschheit eine lange Tradition. Das erste Krematorium Deutschlands wurde bereits 1878 in Gotha eröffnet. Diese Möglichkeit wurde damals von evangelischen Christen genutzt. Die Katholische Kirche erlaubte diese Bestattungsmöglichkeit erst seit dem 2. Vatikanischen Konzil im Jahre 1965.

Feuerbestattung in Deutschland

72% aller Bestattungen in Deutschland sind Feuerbestattungen.

Gesetzliche Voraussetzungen

Bei einer Feuerbestattung muss eine Willenserklärung vorliegen, entweder vom Verstorbenen selbst oder von seinen Angehörigen. Für die Kremation ist die Verwendung eines Sarges in Deutschland Pflicht. Bei der Einäscherung eines Leichnams ist eine zweite Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben. Diese nimmt der ein Amtsarzt direkt im Krematorium vor um zu bestätigen, dass eine nicht natürliche Todesursache ausgeschlossen werden kann. In Deutschland besteht der Friedhofszwang, der auch für Urnen gilt. Das heißt die Urne darf nicht zuhause aufbewahrt werden.

Nachstehend informieren wir Sie über Urnen zur Urnenbeisetzung sowie die möglichen Grabarten und alternative Beisetzungsformen.

Feuerbestattung
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Urnen zur Urnenbeisetzung

Wie die gesamte Gestaltung des Abschieds soll auch die Urne der Persönlichkeit des Verstorbenen entsprechen. 


Im Beratungsgespräch beraten wir Sie ausführlich zur Auswahl einer Urne.

So individuell wie das Leben eines Menschen kann auch die Urne gestaltet werden. 

Bestimmen Sie selbst Form, Motiv und die Farbe. Es besteht sogar die Möglichkeit die Urne mit einem Spruch oder einem Bild zu individualisieren.

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Grabarten bei der Feuerbestattung

Ruhedauer und Kosten für eine Grabstätte

 Die Ruhedauer einer Grabstelle, die Belegungsmöglichkeiten und die Preise richten sich nach den regionalen Friedhofssatzungen. Die Friedhofsträger sind Gemeinden oder Kirchen und legen fest, welche Grabarten sie anbieten.

Nicht jeder Friedhof verfügt über die oben aufgezählten Möglichkeiten.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung und beraten Sie unverbindlich – bitte sprechen Sie uns an.

Grabpflege

Für die Gestaltung von Grabflächen sind die Angehörigen verantwortlich.

Die meisten Gemeinden bieten aufpreispflichtige Grabstätten an für welche die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner die Dauergrabpflege übernimmt. Über dieses Angebot hinaus, kann man aber auch für jedes schon bestehende Grab eine individuelle Grabpflege vereinbaren. Denn gepflegte Gräber sind ein Zeichen gegen das Vergessen – und ein Symbol der Wertschätzung für die Menschen, die uns nahe waren.

Das Wahlgrab

  • Das Wahlgrab wird von den Angehörigen ausgewählt


  • Sie können die Grabstätte individuell gestalten und werden diese später pflegen


  • Es eignet sich besonders gut als Familiengrab

  • Ein Wahlgrab wird für einen festen Zeitraum erworben, in der Regel sind dies 25 Jahre

  • Eine Wahlgrab kann auch schon zu Lebzeiten ausgesucht und erworben werden

Weitere Beisetzungsformen bei Feuerbestattung

Naturbestattungen 

im Wald,in der Luft oder auf hoher See

Wald
Diamanten

Besondere Beisetzungsformen

wie Diamant- oder Weltraumbestattungen

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!

Wir sind für Sie und Ihre Familie da, wenn Sie uns brauchen. Als einfühlsame Berater stehen wir Ihnen bei allen Fragen zu Bestattung und Vorsorge zur Seite.

Im Trauerfall sind wir jederzeit telefonisch erreichbar.


07222 151158

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