top of page

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase fest – nur für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. 

Die Patientenverfügung muss in schriftlicher Form, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift des Verfassers, vorliegen. Die Patientenverfügung sollte im Abstand von 2–3 Jahren aktualisiert werden, damit sich der Verfasser im stetigen Zeitabstand mit seinem Willen auseinander setzt.

Gleichzeitig sollte die Patientenverfügung von mindestens einem Zeugen bestätigt

werden. Es empfehlen sich auch mehrere Zeugen, da sich möglicherweise einer der Zeugen nicht mehr im Lebensumfeld des Patienten aufhält. Die Zeugen bekunden sodann, dass der Verfasser/Patient beim Abschluss der Patientenverfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war.


Bevor Sie eine Patientenverfügung verfassen, sollten Sie Rücksprache mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt halten und sich genau informieren. Falls Sie eine Patientenverfügung aufsetzen, sollte diese im Bedarfsfall gut zugänglich sein. 

Wir empfehlen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.  

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zu diesem Thema zum Download an