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Erbe und Testament 

Wer erbt, wenn ich einmal nicht mehr bin?

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Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine gesetzliche Erbfolge genau festgelegt. Diese setzt ein, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat. Die Erben werden aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen bestimmt. Ihnen steht ungeachtet der testamentarisch festgelegten Verfügung ein Pflichtteil des Erbes zu.

Sollte die gesetzliche Erbfolge für Sie nicht ausreichen, empfiehlt es sich, ein Testament zu verfassen. Alle Betroffenen sollten dann über die Existenz und den Verbleib des Testamentes rechtzeitig unterrichtet werden.


Wir empfehlen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. 

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Eine gut verständliche Hilfestellung bietet die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz. 

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!

Wir sind für Sie und Ihre Familie da, wenn Sie uns brauchen. Als einfühlsame Berater stehen wir Ihnen bei allen Fragen zu Bestattung und Vorsorge zur Seite.

Im Trauerfall sind wir jederzeit telefonisch erreichbar.

 

07222 151158

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